Premium Reiseversicherung
Ihr Rundum-Schutz auf Reisen
Die Premium Reiseversicherung bietet als All Inclusive Paket idealen Reiseschutz: Sie vereint sämtliche Leistungen der Auslandskrankenversicherung sowie der Reiserücktrittsversicherung und bietet zusätzlich noch einen Reisegepäck-Schutz, Überraschungs-Schutz und Teleconsultation. Der umfassende Pandemie-Schutz sichert Sie auch zu Coronazeiten bestens ab. So sind Sie auf Ihrer Reise rundum entspannt und sicher.
Ausgezeichnet und umfassend geschützt mit der Premium Reiseversicherung. Das sagt auch Stiftung Warentest und vergibt Bestnoten: Unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz ist mit "SEHR GUT (1,2)" sogar zum 4. Mal in Folge TESTSIEGER, unsere Auslandskrankenversicherung Jahresschutz erhält ein "SEHR GUT (0,7)" – jeweils im Einzelpersonen- und Familientarif.
ab 62 € pro Jahr
CORONAVIRUS – WAS BEDEUTET DAS FÜR IHRE REISE UND IHRE VERSICHERUNG?
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema COVID-19 finden Sie in den extra für Sie erstellten FAQ:
Unsere Leistungen: Ihre Sicherheit.
Alles auf einen Blick
Testen Sie uns! Stiftung Warentest hat es schon und urteilt wieder "SEHR GUT" und wieder TESTSIEGER.
Unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen und Familien ist mit "SEHR GUT (1,2)" sogar zum 4. Mal in Folge TESTSIEGER geworden!
Und auch unsere Auslandskrankenversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen und Familien erhält wieder ein "SEHR GUT (0,7)". Jetzt sind Sie dran!
Und auch unsere Auslandskrankenversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen und Familien erhält wieder ein "SEHR GUT (0,7)". Jetzt sind Sie dran!
Wann sind Sie nicht versichert?
Bei der Reiserücktrittsversicherung sind Schadenfälle bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Verspätung und Terror nicht versichert, wenn z.B.:
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Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder für Sie vorhersehbar war,
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eine chronische Erkrankung oder Unfallverletzung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen,
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die Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht, wenn nicht ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat oder im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt,
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die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flugunglück ist,
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die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
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die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Zubringerfluges weniger als zwei Stunden beträgt,
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das Auswärtige Amt wegen kämpferischen Auseinandersetzungen vor Reisen in das Urlaubsland bzw. die Gegend der gebuchten Unterkunft gewarnt hatte.
FAQ zur Premium Reiseversicherung
Abenteuer - aber sicher!
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