Reiseversicherung

Reise­rücktritts­versi­cherung

Sicher reisen mit dem TESTSIEGER

Die Reise ist gebucht. Die Vorfreude groß. Aber was, wenn der Reiseplan nicht aufgeht und Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen? Dann sind wir mit unserem TESTSIEGER für Sie da. Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung übernehmen wir die Kosten, helfen bei Abbruch, die Rückreise zu organisieren. Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite, zum Beispiel mit unserer Stornoberatung.

Dank umfassendem Pandemie-Schutz sind Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung auch zu Coronazeiten bestens abgesichert.

Die Stiftung Warentest hat unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Familien und Einzelpersonen mit der Bestnote "SEHR GUT (1,2)" bewertet. Und erklärt uns damit zum 4. Mal in Folge zum TESTSIEGER! Zum 1. Mal TESTSIEGER ist auch unsere Reiserücktrittsversicherung Einmalschutz mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)".

  • Bei Reiserücktritt: Erstattung der Stornokosten
  • Bei Reiseabbruch: Übernahme der Rückreisekosten
  • NEU Stornoberatung: Stornieren oder abwarten? Wir beraten Sie!
  • Umfassender Pandemie-Schutz
  • Bei Verspätung Ihres Transports: Übernahme der Mehrkosten
  • 24h-Notfall-Telefon: Beratung und Hilfe in Notsituationen

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema COVID-19 finden Sie in den extra für Sie erstellten FAQ:

Unsere Leistungen: Ihre Sicher­heit.

Ihre Reise steht kurz bevor, die Koffer sind gepackt – und dann das: Sie werden krank oder bekommen eine unerwartete Zusage bei einem neuen Arbeitgeber? Was auch passiert, wir sind in all diesen Fällen für Sie da. Wir erstatten Ihre Stornokosten und lösen mit Ihnen das Problem:

Reiseabbruch-Schutz

Sie haben sich lange auf Ihren Urlaub gefreut und genießen nun die Auszeit. Aber was, wenn Sie diese frühzeitig beenden müssen? Dann sind wir sofort zur Stelle. Wir übernehmen Ihre Mehrkosten und unterstützen Sie in folgenden Situationen:

NEU: Stornoberatung

Etwas Unvorhergesehenes ist passiert und Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können? Zum Beispiel weil Sie krank geworden sind? Unsere Stornoberatung hilft Ihnen zu entscheiden, ob Sie Ihre Reise stornieren müssen:

Verspätungs-Schutz

Lassen Sie sich von verspäteten öffentlichen Verkehrsmitteln auf der gebuchten Hin- oder Rückreise nicht aufhalten:

Terror-Schutz

Leider kann der unerwartete Fall eines Terroranschlags heute überall und für jeden schnell ein Thema werden. Sollten Sie davon betroffen sein, helfen wir Ihnen vor und während der Reise mit den folgenden Maßnahmen:

Service- und Notfall-Leistungen

Von Anfang an gut organisiert: Vor der Reise, bei Problemen während des Reiseverlaufs und auch in Krisensituationen – wir unterstützen Sie in jeder Lage und bieten Ihnen für spezielle Fälle folgende Leistungen:

Alles auf einen Blick

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen stornieren oder abbrechen müssen:

  • Erkrankung (auch epidemische oder pandemische Infektion wie zum Beispiel COVID-19)
  • Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf epidemische oder pandemische Infektion (wie zum Beispiel COVID-19)
  • Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf epidemische oder pandemische Infektion (wie zum Beispiel COVID-19)
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Tod
  • Terroranschlag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei neuem Arbeitgeber
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit (mindestens 3 Monate und mindestens 30% weniger Nettoeinkommen
  • Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Leitungswasser oder Naturgewalt

Wer ist versichert?

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: 1 oder 2 erwachsene Personen und bis zu 7 Personen unter 28 Jahren sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.

Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.

Was leisten wir?

  • Bei Reiserücktritt: Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Bei Reiseabbruch: Erstattung der erforderlichen Mehrkosten der Rückreise
  • Bei Verspätung oder Umbuchung: Mehrkostenübernahme und Reiseplanungsberatung
  • In Notsituationen: Beratung und Hilfe rund um die Uhr

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Ihre Versicherungssumme wird individuell geregelt und orientiert sich am Reisepreis Ihres Versicherungsvertrages.

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Im Test der Stiftung Warentest hat die Europ Assistance Reiserücktrittversicherung Jahresschutz für Familien und Einzelpersonen die Bestnote "SEHR GUT (1,2)" erhalten und ist damit zum 4. Mal in Folge TESTSIEGER geworden! Zum 1. Mal TESTSIEGER ist auch unsere Reiserücktrittsversicherung Einmalschutz mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)". Jetzt sind Sie dran. 

Wann sind Sie nicht versichert?

  • Vorhersehbarkeit: Das versicherte Ereignis war Ihnen bei Buchung bekannt oder vorhersehbar.

  • Chronische Erkrankung: Wenn in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder Reiseversicherung chronische Krankheiten behandelt wurden, sind diese nicht versichert. Gleiches gilt für Unfallverletzungen. Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

  • Psychische Erkrankung: Wenn Ihre Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung basiert, die vor dem geplanten Reiseantritt nicht von einem Facharzt für Psychiatrie bestätigt wurde, sind Sie nicht versichert. Gleiches gilt, wenn Sie im gebuchten Reisezeitraum nicht stationär behandelt wurden.

  • Psychische Reaktion: Bei Erkrankungen in Folge eines tatsächlichen oder befürchtetes Kriegsereignisses, inneren Unruhen oder Flugunglücks sind Sie nicht versichert.

  • Reiseunfähigkeit wird nicht bestätigt: Ihre krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit wird von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt.

  • Warnung: Das Auswärtige Amt hat zum Zeitpunkt des Reiseantritts wegen kämpferischer Auseinandersetzungen vor Reisen in das Reiseland oder die Gegend Ihrer gebuchten Unterkunft gewarnt.

  • Folgen eines Epidemie-/ Pandemie-Ausbruchs: Sie müssen eine allgemeine Quarantänemaßnahme befolgen, die für ein bestimmtes Gebiet, für ein Transportmittel oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gilt. Wenn Sie sich im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, leisten wir nicht für ungenutzte Reiseleistungen.

FAQ zu Reise­rücktritt & Reise­abbruch

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Weiterführende Inhalte

Dokumente zur Reiserücktritts- & Reisebbruch-versicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen:

Produktinformation
Jahresschutz / Einmalschutz

Versicherungsbedingungen
Jahresschutz / Einmalschutz

Schaden melden? So geht es!

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Hier erfahren Sie, wie Sie schnell und bequem an Ihr Geld kommen.

Welche Reiseversicherung benötige ich?

Reiserücktritt & Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung oder beide? Allein, mit Partner oder ganzer Familie unterwegs?

So erreichen Sie uns

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Oder per E-Mail:
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