Reiserücktrittsversicherung
Sicher reisen mit dem TESTSIEGER
Die Reise ist gebucht. Die Vorfreude groß. Aber was, wenn der Reiseplan nicht aufgeht und Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen? Dann sind wir mit unserem TESTSIEGER für Sie da. Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung übernehmen wir die Kosten, helfen bei Abbruch, die Rückreise zu organisieren. Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite, zum Beispiel mit unserer Stornoberatung.
Dank umfassendem Pandemie-Schutz sind Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung auch zu Coronazeiten bestens abgesichert.
Die Stiftung Warentest hat unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Familien und Einzelpersonen mit der Bestnote "SEHR GUT (1,2)" bewertet. Und erklärt uns damit zum 4. Mal in Folge zum TESTSIEGER! Zum 1. Mal TESTSIEGER ist auch unsere Reiserücktrittsversicherung Einmalschutz mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)".
ab 25 € pro Jahr
CORONAVIRUS – WAS BEDEUTET DAS FÜR IHRE REISE UND IHRE VERSICHERUNG?
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema COVID-19 finden Sie in den extra für Sie erstellten FAQ:
Unsere Leistungen: Ihre Sicherheit.
Alles auf einen Blick
Sie wollen uns testen? Stiftung Warentest hat es schon und wir sind wieder TESTSIEGER.
Im Test der Stiftung Warentest hat die Europ Assistance Reiserücktrittversicherung Jahresschutz für Familien und Einzelpersonen die Bestnote "SEHR GUT (1,2)" erhalten und ist damit zum 4. Mal in Folge TESTSIEGER geworden! Zum 1. Mal TESTSIEGER ist auch unsere Reiserücktrittsversicherung Einmalschutz mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)". Jetzt sind Sie dran.
Wann sind Sie nicht versichert?
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Vorhersehbarkeit: Das versicherte Ereignis war Ihnen bei Buchung bekannt oder vorhersehbar.
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Chronische Erkrankung: Wenn in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder Reiseversicherung chronische Krankheiten behandelt wurden, sind diese nicht versichert. Gleiches gilt für Unfallverletzungen. Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
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Psychische Erkrankung: Wenn Ihre Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung basiert, die vor dem geplanten Reiseantritt nicht von einem Facharzt für Psychiatrie bestätigt wurde, sind Sie nicht versichert. Gleiches gilt, wenn Sie im gebuchten Reisezeitraum nicht stationär behandelt wurden.
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Psychische Reaktion: Bei Erkrankungen in Folge eines tatsächlichen oder befürchtetes Kriegsereignisses, inneren Unruhen oder Flugunglücks sind Sie nicht versichert.
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Reiseunfähigkeit wird nicht bestätigt: Ihre krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit wird von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt.
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Warnung: Das Auswärtige Amt hat zum Zeitpunkt des Reiseantritts wegen kämpferischer Auseinandersetzungen vor Reisen in das Reiseland oder die Gegend Ihrer gebuchten Unterkunft gewarnt.
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Folgen eines Epidemie-/ Pandemie-Ausbruchs: Sie müssen eine allgemeine Quarantänemaßnahme befolgen, die für ein bestimmtes Gebiet, für ein Transportmittel oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gilt. Wenn Sie sich im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, leisten wir nicht für ungenutzte Reiseleistungen.
FAQ zu Reiserücktritt & Reiseabbruch
Abenteuer - aber sicher!
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