Reisewarnungen und Hinweise
Stand: 30. August 2023
Das müssen Sie wissen
Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt. Sie freuen sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub, doch dann kommt eine Reisewarnung für Ihren Zielort. Jetzt haben Sie sicher viele Fragen. Was müssen Sie beachten? Ist es sinnvoll, den Urlaub zu stornieren oder können Sie trotzdem verreisen? Was bedeutet das für die Reiseversicherung?
Eine Reisewarnung sorgt bei Urlaubern für Unsicherheit und Sorgen. Wir nehmen Ihnen die Angst und beantworten Ihre Fragen. In unserem Ratgeber haben wir für Sie die wichtigsten Informationen im Überblick zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie im Falle einer Reisewarnung beachten müssen. Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, egal ob jetzt oder später.
Was ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
Eine Reisewarnung ist eine dringende Empfehlung, zurzeit nicht als Tourist oder ohne guten Grund in ein bestimmtes Land zu reisen. Teilreisewarnungen gelten dagegen nur für bestimmte Regionen eines Landes. Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, empfiehlt Ihnen das Auswärtige Amt mit einer Reisewarnung nach Deutschland zurückzureisen.
Reisewarnungen sind aber kein Reiseverbot. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Reise antreten oder nicht. Fahren Sie trotz Warnung in den Urlaub, bringen Sie sich vielleicht in Gefahr.
Eine Reisewarnung hat auch rechtliche Folgen, zum Beispiel für Ihre Reisekrankenversicherung. Kontaktieren Sie daher vor Reiseantritt Ihren Versicherer. Der beantwortet Ihre Fragen vorab.
Die aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf der offiziellen Website des Auswärtigen Amtes.
Welche Hinweise gibt es noch?
Auch ohne eine Reisewarnung empfehlen wir Ihnen, sich über die Hinweise des Auswärtigen Amtes zu informieren. Am besten noch vor der Buchung.
Reisehinweise informieren über:
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Einreisebestimmungen
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Medizinische Hinweise (zum Beispiel empfohlene Impfungen)
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Straf- oder zollrechtliche Besonderheiten
Sicherheitshinweise sind Informationen über allgemeine Risiken für Reisende. Sicherheitshinweise helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie Ihre Reise absagen oder einschränken.
Das Auswärtige Amt aktualisiert die Sicherheits- und Reisehinweise regelmäßig.
Was sind RKI-Reisewarnungen?
Das Robert Koch Institut (RKI) veröffentlicht außerdem COVID-19-bedingte Reisewarnungen. Die Forschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung warnt damit vor der Einreise in Länder mit:
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besonders vielen Corona-Neuinfektionen
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oder Virusmutationen.
Diese Gebiete nennt man auch "Hochrisikogebiete" und "Virusvariantengebiete". Informationen zu den aktuellen Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten finden Sie auf der offiziellen Website des RKI.
Gibt es eine RKI-Reisewarnung für Ihr Zielland? Dann informieren Sie sich über besondere Regelungen, die für die Rückreise nach Deutschland gelten. Oft gibt es bestimmte Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten.
Ist eine Stornierung bei Reisewarnungen sinnvoll?
Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihren Urlaub bei einer Reisewarnung stornieren oder nicht. Für Ihr Zielland wurde eine Reisewarnung ausgesprochen? Dann besteht ein erhöhtes Risiko, dass Sie zu Schaden kommen. Wir empfehlen Ihnen, die Situation am Zielort weiter zu beobachten. Danach wägen Sie das Risiko ab und entscheiden, ob Sie Ihre Reise stornieren möchten.
Wie storniere ich meine Pauschalreise bei einer Reisewarnung?
Pauschalreisen können Sie bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren, wenn "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" in der Nähe des Reiseziels auftreten. Zu diesen Umständen zählen zum Beispiel:
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Kriegshandlungen
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Naturkatastrophen (zum Beispiel Erdbeben oder Hochwasser)
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Große Sicherheitsgefahr (zum Beispiel Terrorismus)
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Gesundheitsrisiko (zum Beispiel Epidemie)
Das Auswärtige Amt geht bei einer Reisewarnung von "höherer Gewalt" oder "erheblicher Gefährdung" aus. Ob die Stornierung aber in Ihrem Fall kostenlos ist, bleibt eine rechtliche Frage.
Sie möchten Ihre Reise wegen einer Reisewarnung nicht antreten? Dann kontaktieren Sie Ihr Reisebüro oder Ihren Reiseveranstalter so früh wie möglich. Vielleicht gewährt Ihnen dieser auch eine Umbuchung oder kostenlose Stornierung, obwohl er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. In diesem Fall spricht man von Kulanz.
Pauschalreisende können vom Reisevertrag jederzeit zurücktreten. Auch ohne Grund. In diesem Fall müssen Sie allerdings eine Stornogebühr zahlen. Diese Gebühr ist abhängig vom Reisepreis.
Was passiert, wenn die Reisewarnung erst ausgesprochen wird, wenn Sie bereits im Urlaub sind? Dann können Sie wegen "höherer Gewalt" vom Reisevertrag zurücktreten. Sie müssen nur für bereits genutzte Leistungen aufkommen. Für die vorzeitige Rückreise müssen Sie normalerweise die Hälfte der Kosten übernehmen.
Wie storniere ich meine Individualreise bei einer Reisewarnung?
Sie haben Ihren Urlaub ohne Reisebüro oder Reiseveranstalter gebucht? Das gilt als Individualreise. Individualreisende können ihre Reise nicht wegen "unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen" kostenlos stornieren. Das geht nur bei Pauschalreisen.
Die Stornierung kann trotzdem kostenlos sein. Nämlich dann, wenn Sie das in Deutschland gebuchte Hotel aus folgenden Gründen nicht erreichen können:
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Reisebeschränkungen
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Einreiseverbote
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Hotel liegt in einem Sperrgebiet
Sie haben Ihren Urlaub direkt bei einem Anbieter im Ausland gebucht? Dann gilt ausländisches Recht. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Behörde im Ausland über die Stornierungsbedingungen.
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert, erhalten Sie den Kaufpreis zurück. Der Flug findet statt, aber für Ihr Reiseziel gilt ein Einreiseverbot? Auch dann können Sie den Flugpreis zurückverlangen.
Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?
Eine Reisewarnung allein reicht nicht aus, um die Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet zu bekommen. Solche Warnungen zählen als "höhere Gewalt". Das deckt die Versicherung in der Regel nicht mit ab. Sie übernimmt die Kosten für einen Reiserücktritt aus bestimmten Gründen. Diese Gründe sind im Vertrag genau festgehalten. Achten Sie also auf die Versicherungsbedingungen, wenn Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Reisen trotz Reisewarnung – darf ich das?
Eine Reisewarnung ist kein Verbot. Sie dürfen also trotzdem in Ihr Zielland reisen. Denken Sie aber daran, dass Ihnen dabei etwas passieren kann. Das Auswärtige Amt gibt Reisewarnungen nur heraus, wenn es eine Gefahr für Reisende befürchtet. Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Sie entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen möchten.
In Zeiten der Corona-Epidemie kann das auch mit weiteren Pflichten verbunden sein. Bei der Rückreise nach Deutschland müssen Sie unter Umständen einen Test durchführen lassen oder sich in Quarantäne begeben.
Was passiert bei einer Reisewarnung mit meinem Versicherungsschutz?
Eine gute Versicherung ist wichtig. Das gilt vor allem, wenn Sie ins Ausland reisen. Haben Sie dort zum Beispiel einen Unfall, können Ihnen hohe Kosten für die medizinische Behandlung im Krankenhaus oder für den Rücktransport entstehen. Davor schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Bei manchen Versicherungen fällt bei einer Reisewarnung der Versicherungsschutz in Teilen oder ganz weg. Einige Versicherungen schließen Länder mit Reisewarnungen sogar von den Leistungen aus. Überprüfen Sie deswegen vorab unbedingt die Versicherungsbedingungen.
Nehmen Sie Reisewarnungen immer ernst. Beachten Sie aber, dass auch andere Gründe Sie leider dazu zwingen können, eine Reise zu stornieren oder abzubrechen. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bietet umfangreichen Schutz vor vielen Risiken – vor und während Ihrer Reise.
Sind Sie noch auf der Suche nach einer Reiserücktrittsversicherung mit umfassendem Pandemie-Schutz? Dann wählen Sie die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung. Sie schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen COVID-19-Erkrankung absagen müssen. Außerdem übernimmt sie die Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, weil Sie wegen Verdacht auf Corona-Infektion nicht einreisen, nicht boarden oder in eine behördlich angeordnete persönliche Quarantäne müssen. So sind Sie auch in Coronazeiten bestens geschützt. Überzeugen Sie sich selbst und wählen Sie den 4-fachen Testsieger von Stiftung Warentest: Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung!
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